Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werkleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen von DP Holzbau, Patrick Doppelhofer, Schlosstal 41, 8191 Birkfeld, Österreich, gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nach dem ABGB, KSchG, FAGG, VRUG und sonstigen verbraucherschützenden Vorschriften, bleiben gegenüber Verbrauchern unberührt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für das gegenständliche Vertragsverhältnis sowie gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote, Preislisten, Beschreibungen auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterfertigung eines Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Angaben zu Massen, Flächen, Konstruktionen, Materialeigenschaften, Ausführungszeiten und technischen Details beruhen auf dem zum Angebotszeitpunkt bekannten Projektstand. Änderungen, die sich aus Naturmassen, technischen Erfordernissen, behördlichen Vorgaben oder Kundenwünschen ergeben, können zu Leistungs- und Preisabweichungen führen.
3. Kostenvoranschläge, Pläne und Unterlagen
Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Zusage unverbindlich. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind sie entgeltlich. Wird anschließend der im Kostenvoranschlag beschriebene Auftrag in vollem Umfang erteilt, kann das hierfür verrechnete Entgelt angerechnet werden.
Pläne, Skizzen, Naturmasse, Berechnungen, Zeichnungen, Visualisierungen und sonstige projektbezogene Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von DP Holzbau, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte bedarf unserer Zustimmung.
4. Preise und Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, Naturmassen, Leistungsfortschritt oder vereinbarten Einheitspreisen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich verrechnet, sofern keine Bruttopreisangabe an Verbraucher erfolgt.
Zusatzleistungen, Änderungen des Leistungsumfangs, Mehraufwand wegen unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, erschwerter Baustellenbedingungen, notwendiger Schutz- oder Sicherungsmassnahmen, Entsorgung, Wartezeiten oder Unterbrechungen, die nicht von uns zu vertreten sind, werden gesondert vergütet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen, Freigaben, statischen Nachweise, Leitungspläne und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie die Zugänglichkeit der Baustelle sicherzustellen.
Baustrom, Wasser, erforderliche Freiflächen, Lagerflächen, Zufahrten, Absicherungen und sonstige bauseitige Voraussetzungen sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Entsteht durch fehlende, verspätete oder unrichtige Informationen ein Mehraufwand, ist dieser gesondert zu vergüten; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
6. Beigestellte Materialien und Vorleistungen Dritter
Werden Materialien, Bauteile, Planungsleistungen oder sonstige Leistungen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten beigestellt, erfolgt unsere Haftung hierfür nur im gesetzlich zwingenden Umfang. Für Mängel, Verzögerungen oder Schäden, die auf solche Beistellungen oder Vorleistungen Dritter zurückzuführen sind, wird keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernommen.
Stellt sich heraus, dass beigestellte Materialien oder Vorleistungen für die vereinbarte Ausführung ungeeignet sind, informieren wir den Kunden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde, sofern wir die Ungeeignetheit nicht bereits bei zumutbarer Prüfung erkennen mussten.
7. Leistungsfristen und Ausführung
Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden und alle notwendigen Mitwirkungspflichten des Kunden rechtzeitig erfüllt sind.
Verzögerungen aufgrund von Wetter, höhere Gewalt, Materialengpässen, Ausfällen von Lieferanten, behördlichen Anordnungen, Streik, Krankheit, unvorhergesehenen Baustellenverhältnissen oder sonstigen Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs verlängern die Leistungsfrist angemessen.
Zumutbare sachlich oder technisch erforderliche Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten, sofern dadurch das vereinbarte Werk nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
8. Änderungen und Nachträge
Nachträgliche Kundenwünsche, Planungsanpassungen oder Zusatzaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dadurch verursachte Mehrkosten, Materialänderungen und Fristverlängerungen gehen zu Lasten des Kunden.
Mündliche Zusatzbeauftragungen können aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Bereits tatsächlich ausgeführte oder begonnene Zusatzleistungen sind jedenfalls angemessen zu vergüten, wenn sie im Interesse des Kunden oder für die technisch ordnungsgemäße Herstellung notwendig waren.
9. Abnahme und Gefahrtragung
Der Kunde hat das vertragsgemäss hergestellte Werk nach Fertigstellungsanzeige innerhalb angemessener Frist abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe des Werkes oder der Ware über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Bereitstellung, Abholung, Versand oder Beginn der Nutzung über, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
10. Zahlung, Teilrechnungen und Verzug
Wir sind berechtigt, Anzahlungen sowie Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist oder vertraglich vereinbart wurde. Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat zudem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Im Fall des Zahlungsverzugs können wir weitere Leistungen bis zur Zahlung fälliger Beträge aussetzen, sofern dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine Weiterveräusserung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern hat eine Mängelrüge unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb angemessener Frist nach Übergabe oder Erkennbarkeit, schriftlich und ausreichend konkretisiert zu erfolgen.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch, soweit nicht zwingendes Verbraucherrecht eine andere Reihenfolge oder Rechtsfolge vorsieht. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kommen die gesetzlichen Folgeansprüche zur Anwendung.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für übliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder Pflege, eigenmächtige Veränderungen, ungeeignete Beistellungen oder für Mängel, die auf Anordnungen oder Vorgaben des Kunden beruhen.
13. Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und gegenüber Verbrauchern im gesetzlich unabdingbaren Umfang, gilt diese Einschränkung nicht.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Planungs- oder Ausführungsentscheidungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, dessen Beistellungen oder auf Anweisungen Dritter beruhen, haften wir nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
14. Rücktritt und Vertragsauflösung
Kommt der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die weitere Leistungserbringung auszusetzen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten.
Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG bei Fern- und Auswärtsgeschäften, bleiben unberührt. Sofern ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, ist hierüber gesondert zu belehren.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand
Stand dieser AGB: 10. April 2026.